- a) Rezeptur- & INCI-Prüfung – Bedeutung für Hersteller
- Analyse bestehender Formulierungen
- Jede Inhaltsstoffliste (INCI) sollte systematisch auf allergene Duftstoffe geprüft werden – nicht nur auf die bisher bekannten, sondern auch auf die neu hinzugekommenen rund 56 Substanzen.
- Auch „versteckte“ Quellen sind relevant: Naturstoff-Gemische oder ätherische Öle enthalten oft einzelne deklarationspflichtige Komponenten. Werden diese addiert und der Schwellenwert überschritten, muss eine Deklaration erfolgen.
- Worst-Case-Einschätzungen bei variablen Rohstoffen
- Natürliche Inhaltsstoffe schwanken häufig im Gehalt (z. B. Linalool, Limonen). Für die Risikoprüfung sollte immer vom maximal möglichen Wert ausgegangen werden.
- Gleiches gilt für sogenannte Pre- oder Prohaptens, die durch Oxidation oder Stoffwechselprozesse in allergene Formen übergehen können.
- Summierung von Gehalten
- Enthalten verschiedene Rohstoffe denselben Duftstoff, müssen alle Anteile zusammengerechnet werden.
- Besonders relevant bei Parfum-Mischungen, Extrakten und ätherischen Ölen.
- Formulierungsänderung & Substitution
- Fällt ein Stoff neu unter die Deklarationspflicht, kann es sinnvoll sein, ihn gegen weniger problematische Alternativen auszutauschen. So lassen sich z. B. Claims wie „frei von …“ oder „reduzierter Gehalt an …“ besser nutzen.
- Änderungen müssen aber auf Stabilität, Wirksamkeit, Sicherheit und Kosten geprüft werden.
- Dokumentation & Nachweisführung
- Hersteller sollten nachvollziehbar dokumentieren, wie die Gehaltswerte ermittelt wurden (Analysedaten, Angaben von Lieferanten, Informationen zu Naturstoffen).
- Für jedes Produkt ist festzuhalten, ob ein deklarationspflichtiger Duftstoff enthalten ist und ob er die Schwelle für eine Einzelkennzeichnung überschreitet.
- b) Kennzeichnungsberatung – Neuer Handlungsbedarf
Für Unternehmen ist es entscheidend, die neuen gesetzlichen Vorgaben korrekt umzusetzen. Dabei spielen folgende Punkte eine Rolle:
- INCI-Liste & Zutatenangabe
- Inhaltsstoffe müssen mit den korrekten INCI-Bezeichnungen aufgeführt werden.
- Neu aufgenommene Stoffe sind mit den standardisierten Namen aus dem EU-Glossar zu kennzeichnen – inklusive CAS-/EG-Nummern und Unterscheidungen bei Isomeren.
- Schwellenwerte & Auslöser für Deklaration
- Für Leave-on-Produkte gilt ein Grenzwert von 0,001 %, für Rinse-off-Produkte 0,01 %.
- Auch wenn ein Duftstoff nur über Parfum, Aroma oder Naturstoffe eingebracht wird, muss er bei Überschreiten des Grenzwerts deklariert werden.
- Etiketten & Verpackung
- Die Angabe muss auf der Verpackung selbst erfolgen, in der INCI-Liste. Digitale Zusatzinfos genügen nicht.
- Einheitliche Schreibweisen laut EU-Glossar sind Pflicht.
- Produkt- und Kategorienprüfung
- Zunächst muss geklärt werden, ob das jeweilige Produkt als Leave-on oder Rinse-off einzustufen ist.
- Danach sollten alle Produktlinien (Pflege, Make-up, Sonnenschutz, Parfum etc.) durchgesehen werden.
- Übergangsfristen & Planung
- Ab dem 31. Juli 2026 müssen neue Produkte die Vorgaben einhalten.
- Bestandsware darf noch bis 31. Juli 2028 abverkauft werden.
- Deshalb ist frühzeitige Planung für Verpackungen, Etiketten und Rezepturanpassungen ratsam.
- Kommunikation & Transparenz
- Wichtig ist, klarzustellen, dass Produkte nicht „plötzlich mehr Allergene“ enthalten – die neue Regelung soll vielmehr für mehr Transparenz sorgen.
- Marketing- und Verkaufsunterlagen sollten angepasst werden, um diese Botschaft zu vermitteln.
- Einschränkungen bei Allergietests
- Manche der neu kennzeichnungspflichtigen Duftstoffe sind noch nicht Teil gängiger Allergietest-Panels.
- Das kann die Diagnostik für sensibilisierte Verbraucher erschweren und sollte in der Beratung berücksichtigt werden.